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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K. F. befiehlt Bürgermeister und Rat der Stadt Toul unter Androhung einer Strafe von 1.000 Mark Gold und des Verlustes ihrer Privilegien, den für sie im Frankfurter Anschlag festgesetzte Anteil an der Eilenden Hilfe gegen Kg. Matthias von Ungarn in genannter Höhe zu zahlen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 230.

Lit.: Seyboth, Reichsinstitutionen S. 94f.

Kommentar

Die Mandate blieben zunächst wirkungslos und riefen bei den Adressaten unterschiedliche Reaktionen hervor, die von bereitwilliger Zusage bis Ablehnung reichten, während einige Reichsstädte Beratungen in dieser Angelegenheit wünschten, s. Wolf, Doppelregierung Friedrichs III. S. 288. Bis zum 3. Juni 1486 hätte die Eilende Hilfe nach Nürnberg gezahlt werden sollen. Am 1. Juli 1486 bevollmächtigte K.F. Eb. Johann von Gran, der die eingegangenen Gelder gegen Kg. Matthias von Ungarn einsetzen sollte, s. Seyboth, Reichsinstitutionen S. 94f. Bis zum 2. September 1486 waren von den veranschlagten 153.400 Gulden nur 30.000 eingegangen, darunter die Anschläge von einigen Reichsstädten, s. Nehring, Matthias Corvinus S. 174.

Anmerkungen

  1. 1Mandate in Sachen Eilende Hilfe gegen Kg. Matthias ergingen am 1. Mai 1486 an etliche Städte, s. RTA M. R. 1 S. 423f. n. 376 mit den einzelnen Überlieferungen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 206, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-05-01_1_0_13_30_0_206_206
(Abgerufen am 19.04.2024).