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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. verschreibt Watzlaw Wulczko und dessen mitgewondten, die die besatzung Stetteldorf innegehabt haben, 10.000 Pfd. Pf. von den Aufschlägen im Ftm. Österreich, welche Summe er Wulczko und dessen Leuten bereits im Jahr 1482 zugesprochen hatte als abgeredt und beteding ist, die sie aber bis dato nicht erhalten haben. Die Begünstigten brauchen von den eingehobenen Aufschlägen solange nichts abzutreten, bis die ausständige Summe beglichen oder die Schuld auf anderem Wege getilgt ist.

Originaldatierung:
An freytag vor dem heiligen Palmtag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p.

Überlieferung/Literatur

Org. (durch Schnitte kassiert) im HHStA Wien (Sign. AUR 1486 III 17), Perg., rotes S 21 in wachsf. Schüssel mit wachsf. S 16 rücks. eingedrückt an Ps.

Reg.: Chmel n. 7825; Lichnowsky (-Birk) 8 n. 796.

Lit.: Vancsa, Geschichte S. 512.

Kommentar

K.F. blieb Wulczko für seine Söldnerdienste gegen die Ungarn den Sold schuldig. Daraufhin setzte sich Wulczko in Österreich fest und errichtete unter anderem in Stetteldorf einen Tabor, von wo aus er mit anderen Söldnerführern das Land heimsuchte. Am 9. August 1482 verschreibt K.F. Wulczko von Zinau verschiedene Aufschläge für dessen Forderungen und verspricht ihm, innerhalb von sechs Wochen 10.000 Pfd. Pf. zu zahlen, s. Chmel n. 7563, Org. davon im bearbeiteten Bestand nicht überliefert.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 202, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-03-17_1_0_13_30_0_202_202
(Abgerufen am 19.04.2024).