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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 181

[Vor 1485 Mai 29], [–]

K.F. überträgt Erasmus Ortmayr das zum Schloss Hochosterwitz gehörende Amt und die Vogtei bestandsweise mit allen Nutzen, Renten und allem Zubehör auf drei Jahre ab Datum des Reverses (1485 Mai 29) gegen eine Zahlung von jährlich 250 Pfd. Pf. landläufiger Münze zu den Quatembern.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 182

[Vor 1485 Juni 15], -]

K.F. verpfändet Achaz Hertenfelder satz- und pflegweise das Schloss Neudenstein mit allen Nutzen, Renten, Zinsen, Roboten und allem Zubehör für 200 fl. ung. nachdem er ihm gestattet hat, das Schloss um diese Summe von Wolfgang Peuscher einzulösen.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 183

[1485 Juni 17], Salzburg1

K.F. befiehlt seinem Hauptmann und Rat Ulrich von Starhemberg, dass er für die von ihm gefangen genommenen Christoph von Liechtenstein und Hans Haubitz einen Ver-handlungstag innerhalb einer Frist von vier Wochen festsetze, beginnend zwei Wochen vor sannd Symons und sannd Judas der heiligen...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 184

[1485 Juni 23], Rosenheim

K.F. setzt Eb. Johann von Gran widerruflich als seinen Statthalter im Ftm. Steiermark ein und bevollmächtigt ihn, seine Räte, Hauptleute, Prälaten und alle Untertanen des Ftm. Steiermark sowie die Rottmeister und Dienstleute gegen den Feind einzusetzen. Zur besseren Ausübung der...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 185

1485 Juli 3, Innsbruck

K.F. überlässt Eb. Johann von Gran für die Zeit seiner Abwesenheit von seinen erblichen Ländern, alle seine Nutzen und Renten des Ftm. Steiermark, damit dieser gegen die Feinde in geeigneter Weise vorgehen könne. Wenn Eb. Johann dazu Geld brauche und deswegen Darlehen aufnehmen müsse, diese...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 186

[Vor 1485 Juli 17], [–]

K.F. überlässt Balthasar Eggenberger, Bürger von Graz, bestandsweise das Amt Radmannsdorf mitsamt dem dortigen Landgericht, das bis dahin der Amtmann Paul Engelhart innegehabt hat, mit allen zugehörigen Nutzen, Renten, Zinsen und allem Zubehör beginnend mit dem St. Gilgentag (1485 September 1)...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 187

[Vor 1485 August 16/17], [–]

K.F. entsendet Abt Ulrich von St. Gallen nach Zürich zu Verhandlungen der Städte und Länder der Gemeinen Eidgenossenschaft über verschiedene Geschäfte1, darunter auch die Auseinandersetzung wegen der Fehde von Verbündeten des Jakob Mötteli2 mit der Stadt Lindau und der Gefangensetzung eines...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 188

[Vor 1485 August 29], [–]

Desgleichen entsendet K.F. Thomas von Cilli, Dompropst von Konstanz, zur Versammlung der Räte der Städte und Länder der Gemeinen Eidgenossenschaft nach Zürich und stattet ihn mit allen Vollmachten aus.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 189

[1485 September 17], Straßburg

K.F. teilt Eb. Johann von Gran mit, Andreas von Weißpriach tegt und Ulrich von Starhemberg, seinen Rat und Hauptmann ob der Enns, schriftlich beauftragt zu haben, für die ebenfalls gefangenen Christoph von Liechtenstein von Murau und Hans Haugwitz (Haubitz) einen Verhandlungstag festzusetzen, a...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 190

[1485 September 18], Hagenau

K.F. belehnt Balthasar von Weiler (Wilen), was wir im von rechts und billicheit daran zuverleihen, zuvergunnen und zuverwilligen haben, sollen oder mugen, mit Stücken und Gütern samt allen Rechten, Gnaden, Nutzen und Gülten sowie allem Zubehör, die Konrad Kolb von Wartenberg als Erbschaft von...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 191

[Vor 1485 Oktober 14], [–]

K.F. befiehlt Kaspar Rauber, seinem Hauptmann zu Triest und Mitterburg, Hans von Wulfersdorf, seinem Hauptmann von Wr. Neustadt, für die Aufnahme von Söldnern und zur Verteidigung der Stadt 2.000 Pfd. Pf. auszuzahlen.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 192

[Vor 1485 Oktober 14], [–]

K.F. teilt Eb. Johann von Gran1 mit, dass er Kaspar Rauber angewiesen habe, seinem Hauptmann Hans von Wulfersdorf 2.000 Pfd. Pf. zur Verteidigung von Wiener Neustadt zu übersenden. Er bittet ihn, dafür Sorge zu tragen, dass die Summe ungehindert und unverzüglich Wulfersdorf ausgehändigt werden...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 193

1485 November 6, Nürnberg

K.F. verschreibt Wilhelm Lesch, der das Schloss Rauhenstein pfleg- und satzweise innehat, auf dieses Schloss eine zusätzliche Summe von 1.006 fl. rh. für welche dieser dem Gf. Haug von Werdenberg, ksl. Rat und obersten Feldhauptmann, und dem verstorbenen Jobst Hauser für die Bezahlung der...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 194

[1485 November 21], Nördlingen

K.F. nimmt Wohusch von Reger mit 89 Bewaffneten zu Fuß in seinen Dienst und sagt für jeden von ihnen pro Woche einen Sold von 4 Sch. Pf. zu. Er verspricht ihnen, nach Erkenntnis seiner Räte für die Schäden aufzukommen, die ihnen in seinem Dienst unter dem von ihm eingesetzten Hauptmann von den...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 195

[Vor 1485 November 27], [–]

K.F. quittiert Kaspar Rauber dessen Sendung von 100 fl. an die Dienstleute von Portenau.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 196

[1486 Februar 16], Frankfurt

K.F. erklärt von ksl. Macht seine Zustimmung zur Königswahl seines Sohnes Maximilian, nachdem die Kff. auf seinen Vorschlag hin und eingedenk seiner bewilligung und vetterlicher neygung zur Ehre des hl. Reiches und der Deutschen Nation diesen aus warem gutem grunt zum römischen König gewählt...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 197

[Nach 1486 Februar 16], [–]1

K.F. verschreibt Hans Scharpf widerruflich pflegweise das Schloss Senosetsch (Senafetscha) mit den zugehörigen Nutzen und Renten samt allem Zubehör, wie es ehedem Bernhardin Raunacher auf ksl. Verschreibung hin innegehabt hat.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 198

[Vor 1486 Februar 23], [–]1

K.F. präsentiert Papst Innozenz VIII. den Lehrer des Kirchenrechtes Achaz von Sebriach, für das Bistum Triest, das durch den Tod Bf. Antonius’ von Goppo vakant geworden ist.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 199

[1486 Februar 24], Frankfurt

K.F. bestätigt die von Kf. Ernst von Sachsen und dessen Bruder Hz. Albrecht vorgenommene Landesteilung und erteilt ihnen darüber hinaus die Regalien für ihre Fürstentümer und Länder sowie für die Ldgft. Hessen.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 30 n. 200

[1486 Februar 24], Frankfurt

K.F. bestätigt die von Kf. Ernst von Sachsen und dessen Bruder Hz. Albrecht vorgenommene Landesteilung und jedem für sich die Priviligien und Rechte der ihnen zufallenden Teile.

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