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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. verschreibt Hans Scharpf widerruflich pflegweise das Schloss Senosetsch (Senafetscha) mit den zugehörigen Nutzen und Renten samt allem Zubehör, wie es ehedem Bernhardin Raunacher auf ksl. Verschreibung hin innegehabt hat.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Hans Scharpfs von 1486 im HHStA Wien (Sign. AUR 1486), Perg., 3 grüne SS des Ausst., Kas-par Raubers, Hauptmanns zu Mitterburg, Adelsberg und St. Veit am Pflaum, sowie Jakob Galls, Pflegers zu Gallenberg,2 in wachsf. Schüsseln an Ps.

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Hans Scharpf, K.F. und dessen Sohn Maximilian gehorsam zu sein, ihnen das Schloss auf deren Kosten offenzuhalten, von dort aus keinen Krieg zu beginnen, nicht mit dem Feind Frieden zu schließen und keine baulichen Veränderungen auf K.F.s Kosten vorzunehmen, die zugehörigen Leute und Holden nicht ungebührlich zu belasten und nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung das Schloss samt den Urbarregistern und allem Zubehör abzutreten. Scharpf sichert K.F. Schadloshaltung zu.

Anmerkungen

  1. 1Datierung nach dem terminus post quem: Maximilian wird bereits als "Römischer König" angesprochen.
  2. 2Kaspar Rauber und Jakob Gall verbürgen sich für Hans Scharpf.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 197, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-02-16_2_0_13_30_0_197_197
(Abgerufen am 19.04.2024).