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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. belehnt Balthasar von Weiler (Wilen), was wir im von rechts und billicheit daran zuverleihen, zuvergunnen und zuverwilligen haben, sollen oder mugen, mit Stücken und Gütern samt allen Rechten, Gnaden, Nutzen und Gülten sowie allem Zubehör, die Konrad Kolb von Wartenberg als Erbschaft von dessen Vater Hans von Weiler mit ksl. Zustimmung gekauft und K.F. durch einen offen besigeltn brief aufgesandt hat: 25 Morgen Acker in der Gerolsheimer Mark, eine Wiese in der Größe von vier mansmat, genannt die gross wise auf der Karlembach, eine Wiese in der Größe von drei mansmat darunter liegend, die man die Mühlwiese nennt, einen daran angrenzenden Baumgarten, der eineinhalb Morgen groß ist, zwei Morgen Ackerland, die an den Baumgarten angrenzen, und eineinhalb Morgen Weingarten hinter dem Haslacher Berg. Balthasar und seine Erben sollen die genannten Güter lehensweise innehaben und nutzen. Baltha-sar hat der Lehen wegen gewöndlich glubde und eyde getan, als sich von solher lehen wegen geburt.

Originaldatierung:
Am achtzehennden tag des monads september.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR sub dat. 1485 X 18), Perg., S an Ps fehlt1.

Anmerkungen

  1. 1Die Urkunde wurde vermutlich nicht besiegelt und damit nicht ausgefertigt. Erst am 28. Juni 1487 erfolgt nach Chmel n. 8075 die Belehnung Balthasars von Weiler. Letztere Urkunde ist im bearbeiteten Bestand nicht überliefert.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 190, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1485-09-18_1_0_13_30_0_190_190
(Abgerufen am 16.04.2024).