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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. entsendet Abt Ulrich von St. Gallen nach Zürich zu Verhandlungen der Städte und Länder der Gemeinen Eidgenossenschaft über verschiedene Geschäfte1, darunter auch die Auseinandersetzung wegen der Fehde von Verbündeten des Jakob Mötteli2 mit der Stadt Lindau und der Gefangensetzung eines ksl. Dieners3 daselbst zwischen den Eidgenossen von Unterwalden einerseits und der Stadt Lindau andererseits. Er stattet ihn mit allen Vollmachten aus.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Urkunde des Rats der Städte und Länder der Gemeinen Eidgenossenschaft von 1485 August 29 im HHStA Wien (Sign. AUR 1485 VIII 29), Perg., wachsf. S der Stadt Zürich an Ps.

Lit.: Niederstätter, Lindau S. 99–101; Heinig, Friedrich III./1 S. 133; Priebatsch, Reise ins Reich S. 304f.; zur Person des Abtes Ulrich Rösch s. Niederstätter, Zwischen Reich und Eidgenossenschaft.

Kommentar

Die Vereinbarung zwischen den Räten der Städte und Länder der Gemeinen Eidgenossenschaft und den ksl. Bevollmächtigten sieht vor, dass die Eidgenossen den ksl. Diener befreien und ihn den ksl. Gesandten übergeben. Im Gegenzug soll K.F. die Ungnade über die Eidgenossen von Unterwalden und über die genannten Verbündeten des Mötteli aufheben. Falls K.F. die Ungnade nicht aufhebt, sollen die ksl. Gesandten den Diener wieder an die Eidgenossen zurückstellen. Die Eidgenossen von Unterwalden sollen die Fehde ab dem folgenden Tag nach Datum des Briefs (1485 August 30) für einen Monat unter der Bedingung aussetzen, dass die Stadt Lindau diese Abmachung ebenfalls einhalte. Die ksl. Boten sollen alles daran setzen, dass Mötteli aus der Gefangenschaft der Stadt Lindau befreit und gegen eine Bürgschaft von 10.000 Gulden den Eidgenossen übergeben werde. Wenn K.F. dies den Eidgenossen zusichert, soll eine Gesandtschaft der Eidgenossen nach Konstanz, Basel oder Schaffhausen gesandt werden und den Mötteli vor K.F. persönlich bringen, damit ein Vergleich geschlossen werden könne. Kommt es nicht dazu, soll Mötteli sich vor Bf. Ortlieb von Chur, Bf. Otto zu Konstanz, Bf. Kaspar zu Basel oder Abt Ulrich von St. Gallen und vor ksl. Räten und Räten der Stadt Lindau verantworten und mit den 10.000 Gulden genüge tun und nicht weiter appellieren. 1485 beauftragte K.F. Bürgermeister und Rat zu Lindau, den Mötteli aus der Stiftsfreiung zu holen und für seine Untaten zu bestrafen. Mötteli wurde verhaftet, was die Fehde einiger mit ihm verbündeter Adeliger gegen Lindau auslöste. Vor dem 9. September 1485 wurde der ksl. Diener von Ulrich von Sax, Melchior von Landenberg und Bartholomäus Heidenhammer ohne Lösegeld freigelassen, s. Regg.F.III. H. 6 n. 151. Mötteli wurde ebenfalls Ende des Jahres 1485 gegen die Zahlung der in der Vereinbarung genannten Summe aus der Haft entlassen. 4.000 Gulden forderte K.F. und 6.000 Gulden die Stadt Lindau. Die Beendigung der Auseinandersetzungen um Mötteli und die Beilegung der Fehde schienen geboten, da sie die Schifffahrt auf dem Bodensee und die Sicherheit auf den Straßen beträchtlich gefährdeten, s. Durrer, Rappenstein 1 S. 174.

Anmerkungen

  1. 1Die Mitteilung K.F.s an Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich nennt als solche Geschäfte eine vom K. geplante Reichshilfe, s. Regg.F.III. H. 6 n. 152.
  2. 2Eigentlich Jakob von Rappenstein, genannt Mötteli.
  3. 3Es handelt sich hierbei nach Angaben von Niederstätter, Lindau S. 100, um den Diener Jörg Moisse.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 187, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1485-08-16_1_0_13_30_0_187_187
(Abgerufen am 28.03.2024).