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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. übergibt Friedrich Lamberger bestandsweise die Ämter Schönstein und Katzenstein sowie das Landgericht samt Nutzen, Renten und allem Zubehör, die er bisher bereits innegehabt hat, ab dem kommenden St. Margaretentag (1485 Juli 13) auf ein Jahr gegen ein Abgabe von 400 Pfd. Pf. guter schwarzer Münze, die zu den Quatembern zu zahlen ist.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Friedrich Lambergers von 1485 April 18 im HHStA Wien (Sign. AUR 1485 IV 18), Perg., 2 SS Bf. Sigmund von Laibachs (rot) und Jakob Lambergers (grün), Pflegers zu Laak, seiner beiden Vettern.

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Friedrich Lamberger, die zugehörigen Leute und Holden nicht ungebührlich zu belasten und nach Ablauf eines Jahres nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung die Ämter samt den Urbarregistern und allem Zubehör abzutreten. Lamberger sichert K.F. Schadloshaltung zu. Siehe auch n. 173.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 174, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1485-04-18_3_0_13_30_0_174_174
(Abgerufen am 14.12.2024).