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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. verschreibt Hildebrand Jörger und dessen Erben das Schloss Wolfsegg samt Nutzen, Renten, Zinsen und allem Zubehör satz- und pflegweise und vergunntt und erlaubt ihm, es von Kaspar Perkheimer2 für die Summe von 200 Pfd. Pf. einzulösen. Der Begünstigte und seine Erben sollen das Schloss auf ihre eigenen Kosten versorgen und K.F. seinem Sohn Maximilian und ihren Erben mit dem Besitz gehorsam sein, ihnen das Schloss auf ihre Kosten offenhalten, von dort aus ohne Erlaubnis keinen Krieg anfangen, die zu Wolfsegg gehörenden Leute und Holden nicht über die gewöhnlichen Nutzen, Renten, Zinsen und Dienste belasten und das Schloss der ksl. Herrschaft nicht entziehen. Wollen K.F. oder seine Erben das Schloss gegen Zahlung der Pfandsumme einlösen, soll Perkheimer es zusammen mit den Urbarregistern und anderem Zubehör rückerstatten, wie dieser sich in seinem Revers verpflichtet hat.

Originaldatierung:
An suntag Allerkhindlein tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. – KVv: Rta.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1484 XII 28), Perg., rotes S 21 in wachsf. Schüssel mit wachsf. S 16 rücks. eingedr. an Ps. – Erwähnt in n. 155.

Reg.: Lichnowsky (-Birk) 8 n. 623 (irrtümlich auf 1483 datiert).

Lit.: Wurm, Die Jörger von Tollet S. 46; Nagl, Wolfsegg S. 16f.; Friedl, Wolfsegg S. 25; Grüll, Oberösterreichs Burgen 3 S. 138f.

Kommentar

Die Herrschaft Wolfsegg hatte den Salztransport fremden Salzes von Hallein und Berchtesgaden nach Böhmen auf der Straße Linz–Salzburg zu überwachen. Diese Aufgabe übertrug bereits Hz. Albrecht V. 1432 dem Pfleger Stephan Geymann, s. Friedl, Wolfsegg S. 25. Ein Grund für die Ablösung der Pfandschaft konnte sein, dass Perkheimer diesem Auftrag nicht oder nur schlecht nachkam, s. Grabherr, Burgen S. 384f. Siehe n. 230.

Anmerkungen

  1. 1Dieses und die folgenden Stücke bilden einen nahezu singulären Fall eines schriftlichen Ausstoßes der ksl. Kanzlei in der Angelegenheit einer Güterverschreibung. Alle zu diesem Rechtsgeschäft gehörenden Stücke tragen dasselbe Datum. Inhaltlich umfassen die Stücke eine Verschreibung an den neuen Pfleger, eine Mitteilung an die Untertanen, eine Mitteilung an den bisherigen Pfleger sowie eine Nichtigkeitserklärung eines Pflegreverses des gewesenen Pflegers.
  2. 2Perkheimer bekam das Schloss Wolfsegg vor dem 7. September 1468 verschrieben, s. Regg.F.III. H. 22 n. 239.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 154, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-12-28_1_0_13_30_0_154_154
(Abgerufen am 29.03.2024).