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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. überlässt Richter und Rat der Stadt Leoben widerruflich bestandsweise den Weinaufschlag, den zurzeit Hans Trautmannsdorfer, Pfleger zu Kammern, einnimmt, gegen eine jährliche Zahlung von 800 Pfd. Pf. guter landläufiger Münze zu den Quatembern, wobei die Höhe des Aufschlags wie folgt festgesetzt ist: Auf Wein, der aus dem Land ausgeführt wird, für jedes halbe Fass ein Aufschlag von einem Pfd. Pf. auf Wein, der im Land selbst verkauft wird, für ein Fass 60 Pf. und für einen Saum neun Pf.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers von Richter und Rat der Stadt Leoben von 1484 Oktober 24, Leoben, im HHStA Wien (Sign. AUR 1484 XI 10), Perg., wachsf. S der Ausst. in wachsf. Schüssel an Ps.1

Lit.: Muchar, Geschichte 8 S. 142f.

Kommentar

Im Revers verpflichten sich Richter und Rat von Leoben, die zugehörigen Leute und Holden nicht ungebührlich zu belasten und nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung den Aufschlag abzutreten. Die Begünstigten sichern K.F. Schadloshaltung zu.

Anmerkungen

  1. 1Der Revers ist regestiert bei Göth, Urkunden-Regesten 10 S. 327 n. 812.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 144, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-11-10_1_0_13_30_0_144_144
(Abgerufen am 18.04.2024).