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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. erklärt den Revers Jörg Breuners über die pflegweise Verschreibung des Schlosses Weitersfeld1, das dieser auf ksl. Befehl zu seinen (K.F.s) Handen an Fabian Mallinger abgetreten hat, für ungültig, da ihm der Revers, der auszuhändigen wäre, nicht bei Handen ist. Sollte der Revers K.F. zuhanden kommen, wird er diesen Breuner gegen Rückgabe dieser Urkunde aushändigen.

Originaldatierung:
An sambstag sannd Dionisien tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1484 X 9), Pap., rotes S 21 rücks. aufgedr. unter Papieroblate (abgelöst) mit rotem S 16 vorders. aufgedr. unter Papieroblate (tlw. zerstört).

Reg.: Chmel n. 7697.

Anmerkungen

  1. 1Breuner erhielt die Pflegschaft über das Schloss Weitersfeld vor dem 12. Juni 1483. Der Revers ist im bearbeiteten Bestand unter der Sign. AUR 1483 VI 12 überliefert. Der Revers wurde nicht regestiert, da kein Hinweis auf eine schriftlich ergangene Verschreibung vorliegt. Vgl. Schmutz, Historisch-topographisches Lexikon von Steiermark 4 S. 334.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 137, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-10-09_1_0_13_30_0_137_137
(Abgerufen am 29.03.2024).