[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. verschreibt Hans von Hohenberg das Schloss Rabenstein und das Landgericht daselbst.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Verzichtserklärung1 Hans von Hohenbergs von 1484 September 19 im HHStA Wien (Sign. AUR 1484 IX 19), Perg., SS des Ausst. (rot) und Gotthard Findorfers (grün) in wachsf. Schüsseln an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.2

Lit.: Büttner, Burgen und Schlösser Niederösterreich 2/3 S. 52.

Kommentar

Hans von Hohenberg lieh K.F. in den vergangenen kriegerischen Auseinandersetzungen eine Geldsumme, die er nicht zurückerhielt und deshalb in Opposition zu K.F. ging, was ihm dessen Ungnade einbrachte. Unter Verzicht auf seine Ansprüche wurde er wieder in Gnaden aufgenommen.

Anmerkungen

  1. 1Hohenberg erwähnt in der Urkunde, dass er die Verschreibungen betreffend das Schloss Rabenstein, das Landgericht sowie das Ungeld mit anderen Briefen K.F. übergeben habe.
  2. 2Der Revers ist regestiert bei Chmel n. 7692; Geschichtliche Beilagen St. Pölten 16 S. 555.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 134, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-09-19_2_0_13_30_0_134_134
(Abgerufen am 29.03.2024).