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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. gewährt Jörg von Pappenheim, Erbmarschall des Reiches, wegen einiger zu Treuchtlingen gehörender Güter, die dieser von seinem Bruder Rudolf1, dem Marschall zu Pappenheim, geerbt hat, einen Lehnsurlaub auf ein Jahr.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 124 .

Anmerkungen

  1. 1Demnach ist Rudolf von Pappenheim bereits 1483 verstorben, s. Pappenheim, Regesten S. 66.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 123, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-08-16_1_0_13_30_0_123_123
(Abgerufen am 28.03.2024).