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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. überträgt Paul Engelhart widerruflich die Ämter Ober- und Niederradmannsdorf mit dem Land- und Stadtgericht samt Nutzen und Zubehör bestandsweise gegen eine jährliche Zahlung von 600 fl. ung. zu den Quatembern. Engelhart soll die jährlich fällige gewöhnliche Burghut an die Pfleger von Weissenfels und Wallenburg bezahlen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Paul Engelharts von 1484 Juli 30 im HHStA Wien (Sign. AUR 1484 VII 30), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Thomas Beheims, Bürgers zu Graz, in wachsf. Schüsseln an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Paul Engelhart, die zugehörigen Bürger und alle anderen Leute und Holden nicht ungebührlich zu belasten und nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung Ämter, Land- und Stadtgericht samt den Urbarregistern und allem Zubehör abzutreten. Engelhart sichert K.F. Schadloshaltung zu.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 120, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-07-30_1_0_13_30_0_120_120
(Abgerufen am 20.04.2024).