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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. überlässt Andreas Karschaner das Dorf Sowinach (Sabinach) samt dem Berg und allen Nutzen, Renten, Gülten und Zubehör bestandsweise gegen eine jährliche Zahlung von 60 fl. ung. guter Münze in seine oder seiner Erben Hände.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Andreas Karschaners von 1484 Juni 21, Graz, im HHStA Wien (Sign. AUR sub dat. 1484 VI 22), Pap., 2 grüne SS des Ausst. und Andreas Prämers, Verwesers der Landeshautpmannschaft in der Steiermark, rücks. aufgedr. unter Papieroblate, mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Andreas Karschaner, die zugehörigen Leute nicht ungebührlich zu belasten und sie zu schützen sowie nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung Dorf und Berg samt Registern und allem Zubehör abzutreten. Er sichert K.F. Schadloshaltung zu.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 111, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-06-21_1_0_13_30_0_111_111
(Abgerufen am 28.03.2024).