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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. überlässt Richter, Rat und Bürgern der Stadt Leoben Maut und Aufschlag in Leoben mitsamt allen Nutzen, Renten und Zubehör, die sie bis zum kommenden St. Georgstag (1484 April 24)1 innehaben, auf weitere zwei Jahre gegen eine jährliche Zahlung von 1.300 Pfd. Pf. guter landläufiger Münze zu den Quatembern zuhanden K.F.s, seiner Erben oder eines von ihnen dafür Bestimmten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers der Stadt Leoben von 1484 April 20 im HHStA Wien (Sign. AUR 1484 IV 20), Perg., 2 grüne SS d. Ausst., und Andreas Jöstls, Verwalter zu Göss, in wachsf. Schüsseln an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.2

Lit.: Muchar, Geschichte 8 S. 142.

Kommentar

Im Revers verpflichten sich Richter, Rat und Bürger von Leoben, die an die Mautstelle kommenden Bürger und Leute nicht ungebührlich zu belasten und nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung nach Ablauf zweier Jahre Maut und Aufschlag abzutreten. Die Begünstigten sichern K.F. Schadloshaltung zu.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung des St. Georgstages auf April 24 S. Regg.F.III. H. 12 n. 6, Anm. 2.
  2. 2Der Revers ist regestiert bei Göth, Urkunden-Regesten 10 S. 326 n. 802.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 96, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-04-20_1_0_13_30_0_96_96
(Abgerufen am 23.04.2024).