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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. übergibt Hans Lamberg widerruflich das Schloss Stein in Krain1 pflegweise samt Nutzen, Renten und Zubehör sowie Amt, Landgericht und Maut daselbst mit Gerechtsamen, zustenndn und Zubehör bestandsweise gegen eine jährliche Zahlung von 750 fl. ung. die wie üblich zu den Quatembern fällig ist, beginnend mit dem St. Jakobstag (1484 Juli 25).

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Hans Lambergs von 1484 April 12 im HHStA Wien (Sign. AUR 1484 IV 12), Perg., 3 grüne SS des Ausst. und Andreas Prämers, Ritters und Verwesers der Hauptmannschaft in der Steiermark, Petschaft Gregor Lambergers2, Bruder des Hans, alle in wachsf. Schüsseln an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.

Lit.: Krainer, Schlösser in Krain S. 24–29.

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Hans Lamberg, K.F. und dessen Sohn Maximilian gehorsam zu sein, ihnen das Schloss auf deren Kosten offenzuhalten, von dort aus keinen Krieg zu beginnen und mit dem Feind keinen Frieden zu schließen, die zugehörigen Bürger und Leute nicht ungebührlich zu belasten sowie nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung Schloss, Amt, Landgericht und Maut samt den Urbarregistern und allem Zubehör abzutreten. Lamberg sichert K.F. Schadloshaltung zu.

Anmerkungen

  1. 1Zu Schloss Stein in Krain vgl. Kos, Burg und Stadt S. 205–211.
  2. 2Gregor Lamberger tritt als Bürge für seinen Bruder Hans auf und beglaubigt den Revers mit seiner Petschaft, da sein Siegel gebrochen war. Rechts auf der Plica befindet sich ein handschriftlicher Vermerk Gregors als zusätzliche Beglaubigung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 95, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-04-12_1_0_13_30_0_95_95
(Abgerufen am 28.03.2024).