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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. verschreibt Hans Raseker widerruflich das Schloss Landskron pflegweise und die zugehörigen Nutzen und Renten mit allem Zubehör sowie die Fischweide, genannt der Seepach, bestandsweise gegen eine jährliche Zahlung von 60 Pfd. Pf. guter landläufiger Münze, die wie üblich zu den Quatembern zu leisten ist.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Hans Rasekers von 1484 April 4 im HHStA Wien (Sign. AUR 1484 IV 4), Perg., 3 grüne SS des Ausst., Servaz Pibriachers1 und Andreas Reschs in wachsf. Schüsseln an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.2

Lit.: Zum Schloss Landskron s. Clam-Martinic, Burgen S. 58f.; über die Besitzverhältnisse desselben Henckel, Burgen und Schlösser 1 S. 54.

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Hans Raseker, K.F. und dessen Sohn Maximilian gehorsam zu sein, ihnen auf deren Kosten das Schloss offenzuhalten, von dort aus keinen Krieg zu beginnen und keinen Frieden zu schließen, die zugehörigen Leute und Holden nicht ungebührlich zu belasten sowie nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung das Schloss samt den Urbarregistern abzutreten. Raseker sichert K.F. Schadloshaltung zu.

Anmerkungen

  1. 1Servaz Pibriacher tritt als Bürge für Hans Raseker auf und wird im Revers von Tentzach genannt.
  2. 2Der Revers ist regestiert bei Tomaschek, Regesten Kärnten 3 S. 128 n. 555; Göth, Urkunden-Regesten 10 S. 325 n. 801; MC 11 S. 228 n. 567.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 93, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-04-04_1_0_13_30_0_93_93
(Abgerufen am 20.04.2024).