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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. überlässt Jörg Krabat widerruflich das Schloss Mahrenberg pflegweise sowie Amt und Landgericht daselbst mit allen Nutzen, Renten samt Zubehör bestandsweise gegen eine jährliche Zahlung von 50 guter wohlgewogener fl. ung.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Jörg Krabats von 1483 Dezember 10 im HHStA Wien (Sign. AUR 1483 XII 10), Perg., 3 grüne SS des Ausst., Konrad Stibers1, genannt der swab, und Hans Selbachs, Hubmeisters in Graz, in wachsf. Schüsseln an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.2

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Jörg Krabat, K.F. und dessen Sohn Maximilian gehorsam zu sein, ihnen das Schloss auf deren Kosten offenzuhalten, keinen Krieg zu beginnen und mit den Feinden keinen Frieden zu schließen, die zu Schloss, Amt und Landgericht gehörenden Leute nicht ungebührlich zu belasten und sie zu schützen sowie nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung Schloss, Amt und Landgericht zusammen mit den Urbarregistern abzutreten. Krabat sichert K.F. Schadloshaltung zu.

Anmerkungen

  1. 1Konrad Stiber tritt als Bürge für Jörg Krabat auf.
  2. 2Der Revers ist regestiert bei Muchar Urkunden-Regesten S. 483 n. 339.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 77, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-12-10_1_0_13_30_0_77_77
(Abgerufen am 28.03.2024).