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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. überlässt Christoph von Zelking widerruflich das gesloss Freistadt pflegweise und das dortige Landgericht, welches vorher Bernhard von Schärffenberg innehatte, mit allen zugehörigen Nutzen und Renten bestandsweise gegen einen jährliche Zahlung von 500 Pfd. Pf. guter landläufiger Münze.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Christoph von Zelkings von 1483 November 17 im HHStA Wien (Sign. AUR sub dat. 1483 I 23), Perg., 2 rote SS des Ausst. und Christoph von Hohenfelds in wachsf. Schüsseln an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.1

Lit.: Grüll, Oberösterreichs Burgen 1 S. 28.

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Christoph von Zelking, das Schloss von den Einkünften zu erhalten, K.F. und dessen Sohn Maximilian gehorsam zu sein, ihnen das Schloss auf deren Kosten offenzuhalten, von dort aus keinen Krieg zu beginnen, die zum Landgericht gehörenden Leute nicht ungebührlich zu belasten und sie zu schützen sowie nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung K.F. oder dessen Erben Schloss und Landgericht samt den Urbarregistern abzutreten. Zelking sichert K.F. Schadloshaltung zu.

Anmerkungen

  1. 1Der Revers ist regestiert bei Chmel n. 7637.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 71, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-11-17_1_0_13_30_0_71_71
(Abgerufen am 28.03.2024).