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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. verschreibt Ulrich vom Graben für den schuldigen jährlichen Sold von 300 Pfd. Pf. aus der Hautpmannschaft Marburg, die Ulrich während mehrerer Jahre bis zum kommenden Dreikönigstag (1484 Januar 6) innehatte, bis auf Weiteres das Schloss Marburg.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einer Quittung1 Ulrichs vom Graben2 von 1483 Oktober 19, Pap., grünes S (Petschaft) des Ausst. und grünes S Andreas Prämers (zerstört) rücks. aufgedr., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.3

Kommentar

Ulrich vom Graben hatte die Hauptmannschaft von Marburg spätestens seit 9. März 1478 inne.4

Anmerkungen

  1. 1Eigenhändige Notiz Ulrichs vom Graben am unteren Blattrand: Ich obgenannter Ulreich vom Grabenn beken mit dieser meiner hanndgeschrifft das, so oben geschriben ist, und will dass halten und dem treuleich nachgeen.
  2. 2Dabei handelt es sich um eine für K.F. ausgestellte Quittung. Der Hinweis auf die Verschreibung lautet: […] und ains tails mich mit seiner kaiserlichen maiestat briefen aufgeschaft […].
  3. 3Der Revers ist regestiert bei Chmel n. 7931.
  4. 4Siehe Chmel, Mon. Habs. 2 S. 765 n. 827.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 63, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-10-19_1_0_13_30_0_63_63
(Abgerufen am 28.03.2024).