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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. überlässt Richter und Rat zu Trofaiach neuerlich bestandsweise das Ungeld auf faylen weinn, für ein Jahr beginnend mit dem St. Florianstag (1483 Mai 4) gegen eine zu den Quatembern fällige Zahlung von 50 fl. ung. nachdem er es ihnen bereits zuvor auf drei Jahre verschrieben hat.1 Mit den über die 50 fl. ung. hinausgehenden Einnahmen sollen sie die Kirche daselbst bauen und ausstatten2, worüber mit ihm abzurechnen ist.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers des Richters und des Rates des Marktes Trofaiach von 1483 August 8 im HHStA Wien (Sign. AUR 1483 VIII 8), Perg., grünes S Diebold Brunners3, Stadtrichters zu Graz, in wachsf. Schüssel an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.4

Lit.: Erwähnt bei Muchar, Geschichte 8 S. 138.

Kommentar

Im Revers verpflichten sich Richter und Rat von Trofaiach, niemand zum Ungeld Gehörenden ungebührlich zu belasten und nach Ablauf eines Jahres nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung K.F.s das Ungeld abzutreten. Die Begünstigten sichern K.F. Schadloshaltung zu.

Anmerkungen

  1. 1Über diese Verschreibung aus dem Jahr 1480 ist im bearbeiteten Bestand keine Urkunde überliefert.
  2. 2Es handelt sich hierbei um die Kirche zum hl. Rupert.
  3. 3Der Markt Trofaiach verfügte zum Zeitpunkt der Ausstellung des Reverses über kein eigenes Siegel.
  4. 4Der Revers ist regestiert bei Göth, Urkunden-Regesten 10 S. 323 n. 780.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 52, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-08-08_1_0_13_30_0_52_52
(Abgerufen am 16.04.2024).