Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

Sie sehen den Datensatz 44 von insgesamt 332.

K.F. verschreibt Friedrich Lamberger bestandsweise die Ämter Schönstein und Katzenstein mit dem Landgericht samt allen Nutzen, Renten, Rechten und Zubehör, wie er sie zuvor schon innegehabt hat, auf zwei Jahre beginnend mit dem Datum dieser Urkunde gegen eine jährliche zu den Quatembern fällige Zahlung von 450 Pfd. Pf. guter schwarzer Münze.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 43 .

Lit.: Siehe n. 43.

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Friedrich Lamberger, die zu den Ämtern und Landgerichten gehörenden Leute und Holden nicht ungebührlich zu belasten sowie sie zu schützen und nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung nach Ablauf von zwei Jahren die Ämter und Landgerichte samt den Urbarregistern zurückzugeben. Lamberger sichert K.F. Schadloshaltung zu.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 44, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-07-13_2_0_13_30_0_44_44
(Abgerufen am 19.04.2024).