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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. erlaubt Benedikt Settel, als Rückzahlung der ihm (K.F.) für Sold und Schaden seiner Dienstleute und Pferde ausgelegten 2.510 Pfd. 4 Sch. Pf. den Weinaufschlag in der Stadt Marburg und im Gebiet außerhalb der Stadt zwischen Mur und Drau in Höhe von einem fl. ung. für jedes Fass in Gegenwart des ksl. Gegenschreibers Sigmund Hollenburger einzunehmen, wie dies zuvor Leonhard Iglshofer, Amtmann zu Marburg, getan hat.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Benedikt Settels von 1483 Juni 25 im HHStA Wien (Sign. AUR 1483 VI 25), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Stefan Judenhofers in wachsf. Schüsseln an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.1

Lit.: Erwähnt bei Muchar, Geschichte 8 S. 137.

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Benedikt Settel, die vom Aufschlag Betroffenen nicht ungebührlich zu belasten sowie nach Abzahlung der Schuld nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung den Aufschlag samt Zubehör abzutreten. Er sichert K.F. Schadloshaltung zu. Zur Verschreibung des Aufschlags s. auch n. 136.

Anmerkungen

  1. 1Der Revers ist regestiert bei Göth, Urkunden-Regesten 10 S. 322f. n. 778 (irrtümlich auf Juli 25 datiert), mit einigen wörtlichen Zitateinschüben.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 38, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-06-25_1_0_13_30_0_38_38
(Abgerufen am 19.04.2024).