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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. verschreibt Wolfgang Peuscher und dessen Erben das Schloss Neudenstein samt Nutzen, Renten, Zinsen und Zubehör, das er ihm von Matthias Baumkircher und seinen Erben für 200 Pfd. Pf. einzulösen erlaubt hat, satz- und pflegweise gegen eine jährliche Zahlung von 42 Pfd. Pf. guter landläufiger Münze von den Nutzen und Renten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Wolfgang Peuschers von 1483 Juni 15, Völkermarkt, im HHStA Wien (Sign. AUR 1483 VI 15), Perg., 3 grüne SS des Ausst., Gebhard Peuschers1 und Georg Obdachers in wachsf. Schüsseln an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.2

Kommentar

Zwei Jahre später löste Achaz Hertenfelder das Schloss Neudenstein von Wolfgang Peuscher, s. n. 182. Lit.: Henckel, Burgen und Schlösser 2 S. 121; zu Wolfgang Peuscher und dessen Verwandtschaftsverhältnis zum früheren Rat K.F.s, Ulrich Riederers, s. Heinig, Friedrich III./1 S. 688f. Im Revers verpflichtet sich Wolfgang Peuscher, K.F. sowie dessen Sohn Maximilian gehorsam zu sein, ihnen das Schloss auf deren Kosten offenzuhalten, von dort keinen Krieg anzufangen, die zum Schloss gehörenden Leute und Holden nicht ungebührlich zu belasten sowie es unverzüglich zusammen mit den Urbarregistern abzutreten, falls K.F. es lösen will. Peuscher sichert K.F. Schadloshaltung zu.

Anmerkungen

  1. 1Gebhard Peuscher tritt als Bürge für Wolfgang ein.
  2. 2Der Revers ist regestiert bei Tomaschek, Regesten Kärnten 3 S. 127 n. 545; MC 11 S. 225 n. 554.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 35, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-06-15_1_0_13_30_0_35_35
(Abgerufen am 20.04.2024).