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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. überlässt Kaspar Rauber, seinem Hauptmann zu Triest und zu Mitterburg, die Schlösser Triest und Mitterburg sowie das Kastell Kestau widerruflich pflegweise, weiters die Nutzen und Renten zu Mitterburg und Kestau für 1.450 fl. ung. den Aufschlag zu Laibach um 1.600 fl. ung. den Aufschlag auf Öl, Leinen und Kupfer zu Laibach für 200 fl. ung. die Aufschläge in Kärnten für 3.200 fl. ung. alle Nutzen und Renten zu Triest mitsamt Maut und furfart für 2.200 fl. ung. die Maut zu St. Veit am Pflaum für 1.200 fl. ung. die Wassermaut zu Laibach für 1.000 fl. ung. den Aufschlag zu Maunitz und zu Alben für 750 fl. ung. den Aufschlag und die Maut zu Laas für 340 fl. ung. das Amt zu Capelln für 136 fl. ung. und das Amt Gottschee für 400 fl. ung. bestandsweise, die vor ihm dessen Bruder Nikolaus in Bestand hatte, dazu die Regalien, die dessen Bruder übertragen worden waren. Er verpflichtet ihn, die Schlösser und das Kastell auf eigene Kosten instand zu halten und jährlich abzurechnen und eine Gesamtsumme von 12.476 fl. ung. sowie die Einnahmen von den Regalien zu den Quatembern zu seinen Handen an Wilhelm von Auersperg, dem Landeshauptmann zu Krain, auszuzahlen, wie nachfolgend geregelt: die Bestandsummen von Mitterburg und Kestau, der Aufschlag zu Laibach, zu Maunitz und zu Alben an Weihnachten, die Aufschläge zu Kärnten, die Maut zu St. Veit am Pflaum, die Ämter zu Capelln und Gottschee am St. Georgstag (April 24)1, die Nutzen und Renten zu Triest am Andreastag (November 30), die Wassermaut zu Laibach am St. Veitstag (Juni 15), Aufschlag und Maut zu Laas am Sonntag Reminiscere in der Fastenzeit, den Aufschlag von Öl, Leinen und Kupfer zu Laibach am St. Urbanstag (Mai 25).

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Kaspar Raubers von 1483 Mai 30 im HHStA Wien (Sign. AUR 1483 V 30), Perg. 3 SS des Ausst., Wolfgang Neuhausers, Komturs des Deutschen Ordens in Laibach (grün), und Kaspars von Tschernembel (rot) in wachsf. Schüsseln an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.

Lit.: Zu Kaspar Rauber s. Leitner, Freiherren von Rauber S. 179; zur Familie Rauber s. die Leitner korrigierenden Bemerkungen von Naschenweng, Rauber S. 45–68.

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Kaspar Rauber, K.F. und dessen Sohn Maximilian treu und gehorsam zu sein, ihnen auf deren Kosten das Schloss offenzuhalten, von dort aus keinen Krieg anzufangen, mit dem Feind keinen Frieden zu schließen, die zur Hauptmannschaft und in die Ämter gehörenden Bürger und Leute nicht ungebührlich zu belasten sowie nach mündlicher oder schriftlicher Aufforderung K.F.s alle Ämter, Mauten und Aufschläge mitsamt den Regalien, Urbarregistern und allem Zubehör am Jahresende abzutreten. Rauber sichert K.F. Schadloshaltung zu.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung des St. Georgstags auf April 24 s. Regg.F.III. H. 12 n. 6, Anm. 2.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 31, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-05-30_1_0_13_30_0_31_31
(Abgerufen am 28.03.2024).