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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. verschreibt Friedrich Hofmann zu Farmach die Maut zu Rottenmann samt Nutzen, Renten und allem Zubehör bestandsweise auf ein weiteres Jahr1, beginnend mit dem St. Georgstag (1483 April 24)2 und verringert dabei die zu entrichtende Summe wegen der kriegerischen Ereignisse und feindlicher Einfälle auf 1.300 Pfd. Pf.3 guter landläufiger Münze, die zu den Quatembern jeweils in Höhe von 325 Pfd. Pf. zu bezahlen sind.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Friedrich Hofmanns von 1483 März 29 im HHStA Wien (Sign. AUR 1483 III 29), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Wilhelms von Aichberg, Erbmarschalls des Hochstifts Regensburg, in wachsf. Schüsseln an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.4

Lit.: Muchar, Geschichte 8 S. 137 (fälschlich mit Hinweis auf eine Verschreibung an Christoph Hofmann); zu Stadt und Propstei Rottenmann s. Naschenweng, Rottenmann S. 285–327.

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Friedrich Hofmann, die an die Maut kommenden Leute nicht ungebührlich zu belasten und die Maut mitsamt den Mautregistern nach Ablauf eines Jahres rückzuerstatten. Er sichert K.F. Schadloshaltung zu. Zur Verschreibung der Maut s. auch die nn. 267 und 316.

Anmerkungen

  1. 1Eine Verschreibung von 1482 ist im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Auch 1485 scheint Friedrich Hofmann als Mautner zu Rottenmann auf, s. n. 163.
  2. 2Zur Datierung des St. Georgstags auf April 24 s. Regg.F.III. H. 12 n. 6, Anm. 2.
  3. 3Die Bestandssumme betrug in der Verschreibung an Hans Raschperger ebenfalls 1.300 Pfd. Pf., an Thomas Dour jedoch 1.450 Pfd. Pf. Dies war wohl die ursprüngliche Höhe der Summe, bevor K.F. sie verringerte.
  4. 4Der Revers ist regestiert bei Muchar, Urkunden-Regesten S. 481 n. 325; Göth, Urkunden-Regesten 10 S. 321 n. 764.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 21, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-03-29_1_0_13_30_0_21_21
(Abgerufen am 29.03.2024).