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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. nimmt Lorenz Rosenstein von Radkersburg mit dessen Hab und Gut in seinen und des Reiches Schutz und Schirm und bestimmt, dass dieser die gleichen Gnaden, Frei-heiten und Rechte genießen soll wie all jene Personen, die ebenfalls unter besonderen Schutz des Kaisers und des Reiches stehen. Er gebietet allen Reichsangehörigen dies zu beachten und den Genannten nicht im Genuss dieses Schutzes zu beeinträchtigen.

Originaldatierung:
An freytag nach sannd Dorotheen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR sub dat. 1483 I 28), Perg., rotes S 21 in wachsf. Schüssel mit wachsf. S 16 rücks. eingedr. an Ps.

Reg.: Chmel n. 7594.

Lit.: Muchar, Steiermark 8 S. 135f. (irrtümlich als Lorenz Rosenberger bezeichnet).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 8, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-02-07_1_0_13_30_0_8_8
(Abgerufen am 29.03.2024).