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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. übergibt Hans Hersbrucker widerruflich das Schloss Wildenstein mit allem Zubehör pflegweise.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Hans Hersbruckers von 1483 Januar 23 im HHStA Wien (Sign. AUR 1483 I 23), Perg., 3 grüne SS des Ausst., Andreas Partzers und Paul Wasers in wachsf. Schüsseln an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.1

Lit.: Grüll, Oberösterreichs Burgen 3 S. 135.

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Hans Hersbrucker, das Schloss mit der Burghut instandzuhalten, K.F. und dessen Sohn Maximilian auf deren Kosten das Schloss offenzuhalten, von dort aus keinen Krieg zu beginnen, mit dem Feind keinen Frieden zu schließen sowie nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung das Schloss unverzüglich abzutreten. Er sichert K.F. Schadloshaltung zu. Entgegen der Gepflogenheit wurde hier offensichtlich keine Gegenleistung des Begünstigten vereinbart. Am 29. Januar 1478 stellte die Stadt Gmunden K.F. einen Revers über die Pflegschaft der Burg Wildenstein, über das Salzsieden in Hallstatt und über das Ungeld von Gmunden aus, wobei auch hier für die Burg selbst keine Summe genannt wird.2

Anmerkungen

  1. 1Der Revers ist regestiert bei Chmel n. 7590.
  2. 2Siehe Chmel n. 7181.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 5, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-01-23_1_0_13_30_0_5_5
(Abgerufen am 28.03.2024).