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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. erteilt Eb. Johann von Gran, Administrator von Salzburg, sowie dessen Nachfolgern und dem Salzburger Erzstift, das durch Kriegswirren verarmt ist und von den Einkünften aus Renten, Nutzen und Gülten nit regirt werden konnte, als dessen Vogt in Anbetracht der Verdienste Eb. Johanns dem Reich und dem Haus Österreich gegenüber mit redlich bedachtem můte, gutem rate und unser selbs eigen bewegnuss, damit das Erzstift dest statlicher regirt und mit der zeit zu behaltung des loblichen gotzdinstes daselbs widerbracht werden mug, mit wissen und gutem freyen willen Eb. Bernhards von Rohr folgendes Privileg: In der Stadt Salzburg oder nach Gutdünken auch außerhalb der Stadt innerhalb des Erzstiftes darf Eb. Johann eine Mautstätte errichten und dort von jedem Fuder Wein, das man dorthin bringt, lagert, ausschenkt oder auch weiterführt, einen fl. ung. einheben, von einem Dreiling Wein einen fl. rh. von der halben Menge jeweils die Hälfte und von jeder anderen Kaufmannsware einen entsprechenden Zoll je nach dem Wert der Ware. Wer immer die Zahlung der Maut verweigert, soll nach Sitte und Gewohnheit anderer Mautstätten abgestraft werden. Keinesfalls darf der Eb. durch Verlegung der Mautstätte eine Maut zweimal einheben. K.F. gebietet unter Androhung einer Pön von 100 Mark Gold, die zur Hälfte in die ksl. Kammer und zur Hälfte dem Eb. von Gran unablesslich zu bezahlen ist, allen geistlichen und weltlichen Prälaten, Gff. Herren, etc. und allen Untertanen die Einhaltung dieses Privilegs.

Originaldatierung:
Am achtzehenden tag des monads januarii.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt. – Nos Fridericus praelibatus praescripta recognoscimus, profitemur et abrobamus (links unter der Plica eigenh. Unterfertigung K.F.s).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1483 I 18), Perg., der Siegelankündigung zufolge mit unser guldein bull anhangendem insigel (S 17)1 an (wohl) purpur-grüner Ss (ab und verloren), Monogramm K.F.2

Druck: Kulpis, Documenta S. 21–23; Lünig, RA 7/5 S. 119f. n. 67.f

Reg.: Chmel n. 7589; Zaisberger, Rohr S. 206f. n. 55 (mit tlw. Transkription); Groß, Reichsregisterbücher S. 175 n. 639; Caesar, Annales ducatus Styriae 3 S. 574.

Lit.: Zauner, Chronik von Salzburg 3 S. 192f. (mit tlw. Abdruck des Wortlautes); Dopsch, Geschichte Salzburgs S. 558f.; Koller, Eigenhändige Briefe; Wagendorfer, Eigenhändige Unterfertigungen S. 256 u. S. 226–229; zu Johann Beckenschlager s. Gatz, Bischöfe 2 S. 36f.

Weitere Zollprivilegien zur finanziellen Stärkung des Salzburger Erzstiftes s. nn. 168 u. 169.

Anmerkungen

  1. 1Die Abdrücke der Seidenschnüre auf dem Pergament lassen an einer erfolgten Besiegelung keinen Zweifel.
  2. 2Zum Monogramm K.F.s s. Sutter, Herrschermonogramme S. 278–286, wo das vorliegende Privileg nicht angeführt ist.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 4, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-01-18_1_0_13_30_0_4_4
(Abgerufen am 18.04.2024).