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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 3

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K. F. beauftragt die Gff. Philipp d. Ä. von Hanau und Otto von Solms, je nach Erfordern gemeinsam oder einzeln, mit der rechtlichen Entscheidung der Appellation von Dekan und Kapitel des Stifts St. Victor in Mainz gegen ein am Hofgericht Pfgf. Philipps b. Rhein zugunsten Clasmann Schreibers gefälltes Urteil und bevollmächtigt sie zu den notwendigen Verhandlungen; er hat die Appellation restituirt und zugelassen und die Verhandlungsfrist um zwei Monate verlängert, sofern das Stift im rechten ausreichend nachweisen kann, wodurch es an einer rechtzeitigen Appellation verhindert wurde, so daß inen die zeit des ersten fatals derselben .. ettlicher massen verschinen were und vor rechtlicher verfurung gantz verscheinen möchte, wie der Anwalt ihm vorgetragen hat.

Originaldatierung:
Am funftzehenden tag des moneds october.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. im Hess. StA Marburg (Sign. O. I. d., n. 317), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr. (obere Hälfte zerstört).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 3 n. 194, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1491-10-15_1_0_13_3_0_9562_194
(Abgerufen am 23.04.2024).