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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 3

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K. F. schlägt Ldgf. Wilhelm d. J. von Hessen seine in einer schimpflich schrifft vorgetragene, von Untertanen gegenüber ihrem rechten Herrn unerhörte und anmaßende Bitte ab, ihn und seine Anhänger im Kölner Zollstreit an etliche comissari nach seinem (Wilhelms) Gefallen zu weisen, da diese Sache unnser und des Reichs oberkeit und gewaltsam betrifft, und befiehlt ihm, nachdem er ihn schon mehrmals mündlich wie schriftlich ermahnt hatte, abermals nachdrücklich, seine Maßnahmen gegen den Bürgermeister und Rat der Stadt Köln zum Dank für ihre für Kaiser, Reich und Deutsche Nation, besonders auch für die der Stadt benachbarten Kurfürsten und Fürsten am Rhein wie für ihn (Wilhelm) selbst erbrachten Leistungen bei der Abwehr Hz. Karls v. Burgund verliehenen Zoll sofort nach Erhalt dieses Mandats einzustellen, die von ihm ohne jede Befugnis aufgerichteten neuen Satzungen und Zollstätten unverzüglich abzutun und die Kölner und andere ungehindert auf dem Rhein sowie durch seine Gebiete ziehen zu lassen, andernfalls er der Klage seines Kammerprokurator-Fiskals gegen ihn auf die vormals angedrohten Strafen stattgeben wird.

Originaldatierung:
Am anndern tag des monets september.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Mandat zol halben Hessen (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im Hess. StA Marburg (Sign. Samtarchiv II., n. 5b, V. F. II., Schublade 49, liegt A 116), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr. - Kop.: Abschrift ebd., Kopiar 37, fol. 97r-97v (neue Zählung), mit dem Vermerk auf d. Rücks.: Keyserliche mandata Neus belanngend (15. Jh.).

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 3 n. 184, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-09-02_1_0_13_3_0_9552_184
(Abgerufen am 19.04.2024).