Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 3

Sie sehen den Datensatz 161 von insgesamt 202.

K. F. erneuert und bestätigt Hz. Ernst von Sachsen, den er schon vormals mit dem Kurfürstentum Sachsen samt dem Erzmarschallamt und der chuer des heiligen Reichs in sunderheit belehnt hatte1, nach dem Tod seines Vetters Wilhelm2 für sich und als Lehenträger seines Bruders Albrecht die vormalige Verleihung ihrer Lehen und Regalien, namentlich das Herzogtum Sachsen, die Landgrafschaft Thüringen, die Markgrafschaft zu Meißen und das Osterland, die Landgrafschaft Hessen entsprechend der von ihrem Vater Friedrich3, ihrem Vetter Wilhelm und Ldgf. Ludwig von Hessen abgeschlossenen und von K. Sigmund bestätigten Erbeinung4, die Burggrafschaft und das Grafending zu Magdeburg und Halle, die Pfalz zu Sachsen, die Grafschaften Brehna und Orlamünde, die Herrschaft Pleißen, das Burggraftum zu Altenburg und Meißen einschließlich der Schlösser Frauenstein und Hartenstein mit Zugehörungen, das Fürstentum Landsberg, die in Franken gelegenen Schlösser und Städte Coburg, Königsberg, Heldburg, Strauf, Schaumberg, Neuhaus, Hildburghausen, Sonneberg, Eisfeld und Rodach mit Zugehörungen und alles, was ihr Vater und ihr Vetter unns und dem heiligen Reich zu Lehen aufgetragen und von ihm als König wie als Kaiser empfangen haben5, sowie alle anderen geerbten Fürstentümer etc. und verleiht ihnen nach Wilhelms Tod besonders die Landgrafschaft Thüringen mit allen gen. fränkischen Besitzungen, mit denen sie bis jetzt gemeinsam belehnt waren6; er bestätigt, daß ihm ihre Gesandten Bf. Johann von Meißen und Heinrich vom Ende für sie ihrer Vollmacht entsprechend gehuldigt und versichert haben, daß Ernst und Albrecht ihm auf Erfordern einzeln oder gemeinsam bei der nächsten Zusammenkunft den gewöhnlichen Lehnseid schwören werden.

Originaldatierung:
Am funffunndzwenzigstenn tage des monats juny (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. Jo(hann) Waldner prothonotarius (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Hess. StA Marburg, Kopiar 25, fol. 206r-208r (neue Zählung) (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe unter 1465 Juni 24 bei Chmel n. 4212. Die vorliegende Urkunde folgt dieser bis zur Besitzregelung wörtlich.
  2. 2Hz. Wilhelm III. (1425-1482).
  3. 3Hz. Friedrich II. (1412/1428-1464).
  4. 4Vgl. unsere H. 3 n. 6.
  5. 5Vgl. noch Chmel n. 3477 (1456 Januar 31).
  6. 6Chmel n. 4212.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 3 n. 161, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-06-25_1_0_13_3_0_9529_161
(Abgerufen am 29.03.2024).