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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 3

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K. F. teilt Gf. Philipp d. J. von Hanau mit, daß er den ihm und Gf. Ludwig von Isenburg-Büdingen nach dem Tode Eb. Adolfs von Mainz zu rechtlicher Entscheidung übertragenen Lehensprozeß zwischen Balthasar Forstmeister einerseits, den Brüdern Sigwein und Friedrich Erffe sowie Contz von Lauter als vermeintlichen Erben Luckels vom Wasen andererseits aus mercklichen ursachen wieder an sich adnocirt und genomen hat, befiehlt ihm, mittels der vormaligen comission nicht weiter zu prozessieren, sondern die Sache allermass, wie die vor die gelassen ist zu recht, widerumb an uns weisest und remittirest, alle hanndlung, gerichts acta und jura und alles, was von beiden Parteien in gericht fur dich gebracht und eingelegt ist samt der bisher von ihm gefällten sentencien aufzeichnen zu lassen und ihm (K. F.) in seine Kanzlei zu übersenden, damit er desto besser weiter verhandeln kann, und erklärt alle bisherigen und künftigen Schritte Philipps in dieser Sache für ungültig.

Originaldatierung:
Am vierden tag des moneds marty.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Adnotatio in causa Forstmeister (oberer Blattrand); Balthasar Forstmeister [...] die Erppen antreffend [...] off sontag Albani anno domini LXXVIII (1478 Juni 21) (Empfängervermerk auf Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im Hess. StA Marburg (Sign. O. I. h., sub dat.), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 3 n. 149, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1478-03-04_2_0_13_3_0_9517_149
(Abgerufen am 28.03.2024).