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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 3

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K. F. befiehlt Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Friedberg auf Klage Gf. Philipps d. J. von Hanau, die von der Burg hätten, obwohl er ihnen bisher niemals das Recht verweigert habe, einen ihm angehörigen armen man, gen. Wiland von Groß-Karben, ohne Rechtsersuchen und entgegen dem vierjährigen, in Regensburg beschlossenen und jetzt in Augsburg verlängerten Frieden gefangengenommen und hielten ihn bis heute in strenger Haft, sowie auf die weitere Klage, Burg und Stadt behelligten die ihm von uns und dem heiligen Reich verliehenen Friedberger Juden mit Steuerforderungen etc. den Gefangenen unverzüglich und unentgeltlich freizulassen und die Juden weder zu besteuern noch sonstwie zu beschweren, damit er keine Veranlassung habe, weiter gegen sie vorzugehen; sollten sie aber gegen Philipp oder seine armen lewte gemeinschaftlich oder sünderlich Forderungen haben, so mögen sie ihm diese vortragen.

Originaldatierung:
Am sechsundzwenzigsten tag des monats january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - Des keysers mandat zu Andernach ußgange widder die burgmane zu Frieddeberg und auch widder burgermyster und rait zu Frieddeberg, antreffen Wielandes gefengkneß und die beswerunge der steure halb mit den judden zu Frieddeberg und auch widder burgermyster und rait zu Frieddeberg, antreffen Wielandes gefengkneß und die beswerunge der steure halb mit den judden zu Frieddeberg (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im Hess. StA Marburg (Sign. O. I. d., n. 277, sub dat.), Pap., rotes S (wohl S 18) rücks. aufgedr. ab und verloren.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 3 n. 129, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-01-26_1_0_13_3_0_9497_129
(Abgerufen am 20.04.2024).