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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 3

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K. F. teilt Abt Reinhard von Fulda und allen, die es betrifft, mit, daß er die Appellation der Brüder Heinrich und Geihs (Giso) von Haun sowie ihrer Vettern Jörg und Wilhelm gegen Urteile seines (Reinhards) Manngerichts zugunsten von Karl, Bastian und Reinhard von Lauter zu rechtlichem Austrag an sich genommen hat und Ladungsbriefe hat ausgehen lassen, befiehlt ihnen, solange der Prozeß am Kammergericht anhängig ist, nicht weiter zu prozessieren und erklärt alle dennoch gefällten und alle bisher erwirkten Urteile für ungültig.

Originaldatierung:
Am letzsten tag des monads octobris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht. - Kop.: Abschrift im Hess. StA Marburg (Sign. Z. 3., Paket 1, sub dat.) (17. Jh.); die beigefügte Skizze des Siegels läßt auf S 18 schließen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 3 n. 105, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-10-31_1_0_13_3_0_9473_105
(Abgerufen am 16.04.2024).