Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 3

Sie sehen den Datensatz 68 von insgesamt 202.

K. F. teilt Frank von Kronberg d. Ä. mit, daß er die ihm im Anschluß an das Urteil des königlichen Kammergerichts im Prozeß von Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt gegen Zentgrafen und Männer der 19 Dörfer des Bornheimer Bergs und die diesen auf die Frankfurter Schadenersatzklage hin überstellte Ladung vorgetragene Bitte Gf. Philipps (d. Ä.) von Hanau, nicht weiter zu procedern, sondern den Fall einem Fürsten gentzlichen zu bevelhen, abgeschlagen habe, da er nicht der von Frankfurt behabnyß abeschaffen könne. Auf Bitte etlicher Kurfürsten und Fürsten sowie Philipps habe er diesem und Frankfurt aber einen gütlichen Tag vor sich und unsern reten, die wir darzu bescheiden hetten, auf sant Kilians tage (Juli 8) gesetzt. Nachdem seine Räte jedoch festgestellt hätten, daß die Frankfurter Botschaft nur zu Ausgleichsverhandlungen über die Schadenersatzklage bevollmächtigt war, habe er den Termin bis zum ersten Gerichtstag seines Kammergerichts nach unser lieben Frauwen tage der liechtmesse (also nach 1454 Februar 2) aufgeschoben. Befiehlt ihm und bevollmächtigt ihn mit Einwilligung der streitenden Parteien, ihnen bezüglich des von den Frankfurtern erwirkten Rechts als auch bezüglich ihrer Schadenersatzklage einen gütlichen Tag zu setzen und eine Einigung zu versuchen, doch unbeschadet uns und dem helgin Ryche .. an unsern rechten. Sollte dieser Versuch scheitern, soll er ihm alle vorgebrachten Unterlagen, Aussagen etc. schriftlich zusenden, damit er für den anberaumten Einigungstermin am Hof besser unterrichtet ist. Sollte auch dann kein gütlicher Ausgleich gelingen, sollen diese Versuche den Rechten beider Teile völlig unschädlich gewesen sein.

Originaldatierung:
Am eritag vor sant Oswolts tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: 1 Von Frank d. A. von Kronberg beglaubigte Abschrift von 1453 November 15 im Hess. StA Marburg (Sign. O. I. d., n. 245), Perg., anh. S. d. Ausst. an Ps, abeschryfft der comissien als dem alden Francken die sache befolhen was (Empfängervermerk auf der Rückseite). - Abschrift ebd. (Sign. Akten, Bestand 81, D 1, n. 19/1, fol. 96) (15. Jh.). - Abschrift ebd., Kopiar 411 (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Die erste Mitteilung von der Kommission scheint Frank von Kronberg dem Gf. von Hanau mit Schreiben vom 1. Oktober gemacht zu haben, wie sich nach den Prozeßakten im Hess. StA Marburg (Sign. Akten, Bestand 81, D 1, n. 19/1 und 20/1) ergibt; jede Partei bat Frank - wohl bei Beginn der Verhandlungen - um eine Abschrift der kaiserlichen Kommission.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 3 n. 68, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-07-31_1_0_13_3_0_9436_68
(Abgerufen am 18.04.2024).