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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 3

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Kg. F. setzt Bf. Ruprecht von Straßburg einen Rechttag vor sich nach Breisach1 auf Klage der Städte Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Weissenburg im Elsass, Oberehnheim, Mühlhausen und Rosheim, er setze trotz kaiserlicher und königlicher Verbote die unrechtmäßige Praxis seiner Vorgänger fort und beschwere sie entgegen ihren Freiheiten mit Zöllen und Geleitsforderungen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. bisher nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Gewaltbrief der Städte für ihre Prozeßvertreter Jacob Kornkauf von Hagenau, Andreas von Westhus von Colmar und Hans Onefrowe von Schlettstadt von 1442 November 1 im Hess. StA Marburg (Sign. Y. I. Bodmann-Habel, Stadt Hagenau, n. 495), Perg., Siegel der 7 Ausst. an Ps.

Mit einem ähnlichen Gewaltbrief von 1443 Februar 18 erteilen die Städte - ausgenommen Schlettstadt - den zwei erstgenannten Vertretern Vollmacht, sie am Königshof gegen eine Eventualklage des Bf. wegen Zollerhebung von seinen Leuten zu verantworten, Org. im Hess. StA Marburg (Sign. Y. I. Bodmann-Habel, Stadt Hagenau, n. 495 a), Perg., Siegel der 6 Ausst. an Ps, jedoch das von Colmar ab und verloren.

Anmerkungen

  1. 1Dieser Tag wurde später mit wissen und willen des Königs aufgeschoben bis 1442 November 11 oder November 19. Erneute Verhandlungen der Städteboten beim König sind seit März 1443 belegt. Am 6. Juni versprach Bf. Ruprecht, die Städte nicht weiter zu beschweren, siehe RTA 17, S. 229, Anm. 3.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 3 n. 25, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-11-01_1_0_13_3_0_9393_25
(Abgerufen am 28.03.2024).