[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29
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K.F. erteilt auf Vorbringen von Richter, Rat und Bürgern zu Krainburg, die ihnen von seinen Vorfahren als Fürsten von Österreich gewährten zwei Jahrmärkte hätten bislang keine Freiung, zu den beiden Jahrmärkten jeweils seine fürstliche Freiung. Er gebietet allen Hauptleuten, Gff. Freiherren usw. sowie allen Amtleuten und Untertanen, die Krainburger sowie die Besucher der Jahrmärkte nicht zu behindern.
- Originaldatierung:
- An sambstag vor dem suntag misericordia domini.
- Kanzleivermerke:
- KVr: C.d.i.p. – KVr: Rta.
Überlieferung/Literatur
Org. im ARS (Sign. Best. 1063 Nr. 899), Perg., rotes S 21 in wachsfarbener Schüssel mit rücks. eingedrücktem rotem S 16 an Ps.
Faksimile: In civitate Chreinburch S. 24.
Druck: Otorepec, Centralna kartoteka.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 29 n. 285, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-04-20_1_0_13_29_0_285_285
(Abgerufen am 31.03.2023).