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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29

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K.F. verpfändet Jakob Szekely (Zekel) aufgrund seiner Dienste und des Verlustes von Städten und Schlössern in den ksl. Erblanden, Stadt und bevestigung zu Windisch Feistritz (Fewstritz) sowie das dortige Amt mitsamt Stadtsteuer und Gerichtsgeld für 4000 fl. rh. Jakob und dessen Erben sollen die Pfandschaft innehaben, nutzen und auf ihre Kosten behüten. Sie sollen ihm (K.F.) bzw. seinem Sohn Kg. Maximilian damit getreu und gehorsam sein sowie die Pfandobjekte offen halten, ohne Erlaubnis des K. von dort keinen krieg noch angrif beginnen und sich mit dem Schloss nicht gen denn veintten befridenn oder fridlich anstendt annemen, sowie nichts auf seine (K.F.) Kosten bauen, es sei denn gemäß seinem Befehl. Der K. gebietet ihm desweiteren, seine Bürger, Leute und Holden über die gewöhnlichen Renten, Dienste und Abgaben hinaus nicht zu bedrängen und seine Rechte über diese zu handhaben, und legt fest, dass Jakob und dessen Erben bei einer Ablösung der Pfandsumme die Pfandobjekte unverzüglich zurückzugeben haben. An sambztag dem heiligen osterabent (nach Kop.).

Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Vidimus des Erhart Streitperger, Prior, und des Konvents des Predigerklosters zu Pettau sowie des öff. Notars Leonhard Tobler von 1498 August 18 im ARS (Sign. Best. 1063 Nr. 5754), Pap., rotes S vorne aufgedrückt (unter Papierdecke).

Druck: Otorepec, Centralna kartoteka

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 29 n. 272, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-04-21_1_0_13_29_0_272_272
(Abgerufen am 18.04.2024).