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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29

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K.F. teilt seinen Hauptleuten und allen Gff. Freiherren, Rittern, Edelknechten, Verwesern, Viztumen, Pflegern, Burggrafen, Bürgermeistern, Richtern, Ratsherren, Bürgern und Gemeinden sowie namentlich Wilhelm von Auersperg, seinem Rat, Kämmerer und Hauptmann in Krain, das Vorbringen der Bürger zu Laibach, Krainburg, Stein, Weixelburg sowie anderer Städte und Märkte des Herzogtums Krain mit, demzufolge sie von den Fürsten von Österreich und ihm (K.F.) selbst privilegiert seien1, dass kein Bauer und anderer Landbewohner weder ein Handwerk, noch ein Gewerbe oder Handel mit Kaufmannschaft, Waren, Leder, Leinwand, Eisen und Vieh ausüben darf sowie keine neuen Tavernen und Schankhäuser sowie keinen Handel auf fremden Straßen betreiben darf. Weil die Städte und Märkte durch solche ungewöhnlichen Gewerbe merkhlich beschwert werden und der K. an seinen Mauteinnahmen und dem Kammergut Einbußen hat, da diese Waren nicht an die Mautstellen gebracht werden, gebietet er ihnen unter Androhung seiner schweren Ungnade und Strafe, auf Erfordern der Geschädigten gegen die ungewöhnlichen Gewerbe vorzugehen, diese zu verbieten und die Waren zu seinen Händen zu nehmen. An freytag vor dem suntag oculi in der vassten.

Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p.

Überlieferung/Literatur

Org. im ZAL (Sign. Best. 333 Nr. 45), Perg., rotes S rücks. aufgedrückt (zerstört). – Kop.: Abschrift im ARS (Sign. Best. 1 Nr. 189 VIII 5), Pap. (18. Jh.).

Druck: Komatar, Städtisches Archiv Laibach n. 39; Otorepec, Gradivo IV n. 19; Otorepec, Centralna kartoteka; Otorepec/ Matic, Izbrane listine n. 22 (mit Faksimile).

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 237.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 29 n. 238, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-03-07_2_0_13_29_0_238_238
(Abgerufen am 28.03.2024).