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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29

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K.F. gebietet Sigmund Liechtenberger unter Hinweis auf seinen früheren Auftrag zur Streitschlichtung an Andreas von Hohenwart1, die strittigen Zehnten und Zinsen an Bf. Sigmund von Laibach auszufolgen sowie Schadenersatz zu leisten. Der K. hält ihm aufgrund des Berichts Andreas' von Hohenwart vor, zu dem angesetzten Tag nicht erschienen zu sein, während der Bf. dann Anspruch auf die Hälfte der strittigen Zehnten sowie auf die Zinsen von drei Hintersassen erhoben habe. Streitgegenstand sind strittige Zehnten und Zinsen, namentlich: 1. Ein Getreidezehnt von drei Huben, die zur Meierei des Schlosses Forchtenegg (Furphtenegk) gehören; die Hälfte des Zehnten gehört zum Amt Schönstein (Schonstein), die andere Hälfte zum Amt Oberburg. 2. Ein Weinzehnt auf dem Berg Peynikh in der Pfarrei St. Ägidius bei Arnatsche; davon gehört eine Hälfte zum Amt Schönstein, die andere Hälfte dem Bistum Laibach. 3. Ein Weinzehnt auf dem Berg Kessel, ebenfalls in dieser Pfarrei, der Eigentum des Sigmund Liechtenberger ist. 4. Zinsen von drei Hintersassen bei der Pfarrkirche St. Georg im Schalltal.

Originaldatierung:
An phintztag sannd Jorgen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: Sigmunden Liechtenberg, phleger zu Furchtennegkh (Adresse, unten).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im NŠAL (Sign. Best. 101 Nr. 459), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 192.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 29 n. 193, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-04-24_2_0_13_29_0_193_193
(Abgerufen am 24.04.2024).