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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29

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K.F. erlaubt seinem Rat Bf. Sigmund von Laibach, aus den drei von ihm gekauften und vor der Dompropstei gelegenen Häusern sowie aus dem daneben gelegenen Kaplaneihaus einen Bischofshof zu errichten, bestätigt, dass Sigmund mit diesem Bischofshof wie mit anderen Häusern seines Stiftes gefreit sein soll, und erlaubt ihm desweiteren, einen Gang zwischen Bischofshof und Domkirche zu errichten. Der K. gebietet allen Hauptleuten, Gff. Freiherren usw. sowie namentlich Richter und Bürgern zu Laibach, die Bff. von Laibach am Besitz der Häuser und an dieser ksl. Erlaubnis nicht zu behindern. Am montag nach st. Jacobs tag im schnitt (nach Kop.).

Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im NŠAL (Sign. Best. 100 Sch. 84 Nr. 16), Pap. (17. Jh.).

Druck: Jellouschek, Miscellen n. 1; Otorepec, Gradivo IX n. 85; Otorepec, Centralna kartoteka.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 29 n. 190, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-07-29_1_0_13_29_0_190_190
(Abgerufen am 28.03.2024).