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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29

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K.F. gebietet Sigmund von Sebriach, seinem Rat und Hauptmann, sowie Andreas Rainer, Verweser des Viztumamtes in Krain, bei den Schiffern und Fährleuten auf der Save für die Abstellung einer unrechtmäßigen Neuerung zu sorgen, da diese auch von denjenigen Leuten, die ihre Waren und Güter bei Niedrigwasser selbst über den Fluss bringen, das Fährgeld erheben und manchmal ihre Waren aufhalten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. in den bearbeiteten Archiven nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 183.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 29 n. 181, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-02-21_1_0_13_29_0_181_181
(Abgerufen am 20.04.2024).