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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29

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K.F. setzt seinen Rat Bf. Sigmund von Laibach von der Klage der Priester im Herzogtum Krain in Kenntnis, derzufolge es ihr altes Recht sei, einen Erzpriester wählen zu dürfen, weshalb sie Wilhelm Polz gewählt hätten, der auch durch Bf. Andreas von Ferentino bestätigt worden sei. Nachdem Wilhelm Polz aber das wider aufgesagt hat, versuche Bf. Sigmund gegen ihren Willen einen anderen Erzpriester einzusetzen. Der K. gebietet ihm, die Wahl eines Erzpriesters in Krain durch die dortigen Priester zuzulassen und sie an diesem Recht nicht zu behindern.

Originaldatierung:
An sunntag nach sannd Pauls tag der bekerung.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. – KVr: Dem erwirdigen Sigmunden, bischoven zu Laibach, vnserm rat vnd lieben andechtigen (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im NŠAL (Sign. Best. 100 Fasz. 63 Nr. 61), Pap. (besch., mit Textverlusten), rotes S als Verschluss rücks. aufgedrückt (zerstört).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 29 n. 165, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-01-26_1_0_13_29_0_165_165
(Abgerufen am 04.10.2024).