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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29

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K.F. verpfändet Richter, Rat und Bürgern zu Weixelburg von sandt Georgen tag (April 23) an auf drei Jahre seine dortige Land- und Marktmaut sowie von sandt Jacobs tag (Juli 25) an auf drei Jahre sein Salzrecht, doch sollen sie jährlich 120 Pfund Pfennige und für das Salzrecht 10 Pfund Pfennige an ihn entrichten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. in den bearbeiteten Archiven nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 172.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 29 n. 153, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-00-00_1_0_13_29_0_153_153
(Abgerufen am 02.12.2024).