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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29

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K.F. errichtet eine abredt vnndt ordtnung in Bezug auf die Streitsache zwischen Bf. Sigmund von Laibach einer- und Abt Gregor von Oberburg andererseits wegen der Inkorporierung des Klosters Oberburg in das neu errichtete Bistum Laibach.1 Der K. verfügt, dass Abt Gregor von seinem Amt zurücktreten soll und dass Gregor und dessen Nachfolger vom Laibacher Bf. jährlich eine provision von 120 fl. erhalten, die je zur Hälfte zu Weihnachten und am Johannestag (Juni 24) ausgezahlt wird. Er verfügt weiter, dass der Abt sofort durch den dafür verantwortlichen Viztum zu Cilli 60 fl. erhalten und dass er dem Viztum mitteilen soll, welche Güter des Klosters versetzt worden sind, damit die Schulden des Klosters bezahlt werden können. Der K. ernennt unter Hinweis auf eine entsprechende päpstliche Bulle2 und den päpstlichen Legaten Domenico (de Domenichi), Bf. von Torcello (Tortellan), seinen Kanzler Bf. Ulrich von Gurk und den Bf. von Lavant3 zu seinen Kommissaren, damit die Anforderungen der päpstlichen Bulle und des Legaten erfüllt werden, und bestimmt abschließend, dass Abt Gregor auf Lebenszeit durch den Bf. von Laibach eine Pfründe erhalten soll.

Originaldatierung:
Am mittwochen vor st. Michelstag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im NŠAL (Sign. Best. 100 Sch. 84 Nr. 4), Pap. (17. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 102.
  2. 2Mit seiner Urk. von 1463 Juni 11 (Org. im NŠAL, Sign. Best. 101 Nr. 393) annullierte Papst Pius II. die Wahl des Priors Gregor zum Abt des Klosters.
  3. 3Ungewiss, ob hierfür Bischof Theobald vorgesehen war; dieser starb September 1.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 29 n. 126, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-09-28_1_0_13_29_0_126_126
(Abgerufen am 28.03.2024).