Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29

Sie sehen den Datensatz 120 von insgesamt 302.

K.F. teilt Gf. Ulrich von Schaunberg, seinem Hauptmann in Krain, oder seinem Verweser in Krain mit, dass er aufgrund eines Vorbringens von Richter, Rat und Bürgern zu Triest informiert wurde, die Venezianer haben den Handel von Triest nach den italienischen Ländern verboten, was ihnen großen Schaden bereite. K.F. fordert ihn dazu auf, falls die Venezianer das Verbot bis zu St. Georg (24. April) nicht zurücknehmen, dass er die ksl. und anderen Leuten, wes holden oder hindersessen in Krain sie sind, dazu anhält, mit den Venedier leuten keine Handel noch gwerb, weder mit Vieh oder anderer Nahrung, weder mit Kauf noch Verkauf üben oder betreiben zu dürfen – so lange, bis die Venezianer ihre Verbote zurückziehen.

Originaldatierung:
An freitag vor dem suntag Oculi in der vasten.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im ARS (Sign. Best. 2 Fasz. 546 Nr. 5), Pap., S rücks. aufgedrückt (unter Papierdecke).

Zur Belagerung von Triest durch die Venezianer siehe Luger, Kaiser Friedrich III. und Triest S. 22-34.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 29 n. 120, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-03-11_2_0_13_29_0_120_120
(Abgerufen am 28.03.2024).