Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29

Sie sehen den Datensatz 119 von insgesamt 302.

K.F. teilt Gf. Ulrich von Schaunberg, seinem Hauptmann in Krain, mit, dass er aufgrund eines Vorbringens seiner Landleute in Krain mit Richter, Rat und Bürgern zu Triest, die deshalb eine bevollmächtigte Botschaft zu ihm entsandt hatten, eine Vereinbarung geschlossen hat über diejenigen Straßen, die die Kaufmannschaft mit den welischen lannden betreibenden Leute durch Triest benutzen sollen. Der K. fordert ihn dazu auf, den Landleuten zu verkünden, dass ihre Leute für die Straße durch Triest den Weg bei St. Peter zu Klanz (Glantz) wählen können.

Originaldatierung:
An freitag vor dem suntag Oculi in der vasten.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im ARS (Sign. Best. 2 Sch. 674 Fasz. 379d Nr. 17), Pap., rotes S 22 rücks. aufgedrückt (besch.). – Kop.: Abschrift ebd. (ebd.), Pap. (18. Jh.).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 29 n. 119, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-03-11_1_0_13_29_0_119_119
(Abgerufen am 28.03.2024).