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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29

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Kg.F. stiftet in Wiener Neustadt im Salzburger Erzbistum ein Zisterzienserkloster, gelegen am Ungarischen Tor bei der Stadtmauer, stattet das Kloster mit dem Schloss Rohr samt allen Zugehörungen, mit 300 Pfund Pfennigen von der Pfarrkirche St. Peter bei Laibach sowie mit einer Meierei vor dem Ungarischen Tor aus, verleiht dem Kloster das Bürgerrecht in der Stadt sowie das Recht, eigenen Wein in die Stadt einzuführen und dort verkaufen und ausschenken zu dürfen, bestimmt, dass das Kloster durch das Bürgerrecht von der Stadt nicht beschwert werden soll und allein ihm (Kg.F.) und seinen Erben als Stiftern und Schirmern unterstehen soll, versichert dem Kloster die freie Wahl des Abtes und verfügt, dass die Äbte des Klosters sein und seiner Erben Räte sein sollen und dafür den gewöhnlichen Eid leisten sollen, sowie, dass die Äbte mit rotem Wachs siegeln dürfen. Der Kg. gebietet allen Fürsten, Gff. usw. sowie allen Untertanen die Beachtung dieser Stiftung, verfügt, dass Gewohnheiten oder Stadtrechte, sofern sie seiner Stiftungsurkunde widersprechen, ungültig sein sollen, und droht Zuwiderhandelnden seine schwere Ungnade sowie eine Pön von 100 Mark Gold an, die je zur Hälfte in seine (Kg.F.) Kammer sowie an das Kloster fallen soll. An dem heiligen palmtag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. in den bearbeiteten Archiven nicht überliefert, der Kop. zufolge Perg. mit anh. Goldbulle (guldein bullen). – Kop.: Inseriert in einem Vidimus Bf. Ulrichs von Gurk, cannczler etc., von 1459 April 10, Wiener Neustadt, im NŠAL (Sign. Best. 101 Nr. 373), Perg. (besch.), anh. S des Bf. ab und verloren.

Druck: Pez, Codex diplomatico-historico epistolaris 3 S. 303-307 n. 127f.; Geschichte Neukloster S. 155-160 n. 2.

Reg.: Chmel n. 1618; Lichnowsky(-Birk) 6 n. 748; Zisler, Stiftungen n. 15; Mayer, Urkunden Neukloster n. 11/12.

Lit.: Chmel, Habsburgische Excurse 3 S. 105; Halbwachs, Ordensgründungen S. 16; Koblar, Paberki S. 122.

RR N fol. 195r-196r bietet sowohl eine dt. als auch lat. Fassung der Stiftungsurkunde (so auch Pez).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 29 n. 32, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-04-05_1_0_13_29_0_32_32
(Abgerufen am 23.04.2024).