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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29

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Kg.F. gestattet den Leuten in seinem Markt Littai, dessen früherer Wochenmarkt seit einiger Zeit von khrieg wegen nicht mehr durchgeführt wird, die Abhaltung eines sonntäglichen Wochenmarkts, jedoch unbeschadet der Rechte von anderen Wochenmärkten im Umkreis von Littai. Der Kg. gebietet allen Untertanen und besonders dem Hauptmann und Viztum in Krain, die Bewohner von Littai an diesem Wochenmarkt nicht zu behindern. An st. Augustins tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im ARS (Sign. Best. 1 Nr. 191 XIII), Pap. (17. Jh.).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 29 n. 9, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-08-28_1_0_13_29_0_9_9
(Abgerufen am 18.04.2024).